Der Real Alcázar in Sevilla

Er bittet nicht um schnellen Punktgewinn

Eine unterschätzte Eigenschaft der Heiligen ist, dass man mit ihnen etwas erleben kann. So erhielt ich beispielsweise am 24. Februar unerwartet Glück- und Segenswünsche zum Namenstag von einem mir nur sehr flüchtig bekannten Franziskanerpater. Darüber habe ich mich sehr gefreut.

Bereits einen Monat zuvor erreichte die Akademie eine Anfrage zu unserem Namenspatron Thomas Morus. Sie führte zu einer kleinen Recherche, die pünktlich zum Fest des Heiligen, das die Kirche am Dienstag dieser Woche (22. Juni) feiert, ein zumindest vorläufiges Ende fand. Und das kam so:

Ein Rechtsanwalt aus Hamburg machte uns in einer E-Mail auf einen Text aufmerksam, der als Lawyer’s Prayer, also als Gebet eines Anwalts, dem heiligen Thomas Morus zugeschrieben werde. Unter Advokaten der anglophonen Welt sei dieses Gebet weit verbreitet. Man finde es auf Tafeln, Postern, Kaffeetassen, Kissen und T-Shirts. Eine deutsche Übersetzung sei indes nicht auffindbar. Vielleicht handele es sich um einen Irrtum und der Text stamme nicht aus der Feder des Lordkanzlers. Ob die Thomas-Morus-Akademie in dieser Angelegenheit weiterhelfen könne?

Der Name verpflichtet
Wir waren überfragt. Kein Mitglied des Akademieteams verfügt über eine nennenswerte rechtswissenschaftliche Ausbildung, und unsere Kontakte in die englischsprachige Advokatenszene sind ausbaufähig, um es vorsichtig zu formulieren. Aber die Sache klang interessant. Auch fühlten wir uns durch unseren Namen verpflichtet, dem Fragesteller behilflich zu sein. Immerhin war die Akademie für viele Jahre eine feste Größe in der Welt der Morus-Forschung. So gründete Hermann Boventer, der die Akademie von 1968 bis 1981 als Direktor leitete, die Thomas-Morus-Gesellschaft, die sich in Veranstaltungen und Publikationen mit dem Heiligen befasste und „Persönlichkeiten, die sich durch Mut und Standhaftigkeit des Gewissens ausgezeichnet haben“ mit der Thomas-Morus-Medaille auszeichnete.

Eine erste Internetrecherche führte zum vermeintlichen englischen Originaltext des Lawyer’s Prayer. Er wird tatsächlich in vielerlei Dareichungsformen angepriesen und liest sich so:

„Lord, grant that I may be able in argument, accurate in analysis, strict in study, candid with clients, and honest with adversaries. Sit with me at my desk and listen with me to my clients’ plaints. Read with me in my library and stand beside me in court, so that today I shall not, to win a point, lose my soul.” St. Thomas More

Eine deutsche Übersetzung fand sich nicht, war aber recht schnell erstellt:

„Herr, gib, dass ich fähig bin im Argument, genau in der Analyse, streng im Studium, offen mit Klienten und ehrlich mit Gegnern.

Setze dich mit mir an meinen Schreibtisch und höre mit mir die Klagen meiner Mandanten an.

Lies mit mir in meiner Bibliothek und stehe neben mir im Gerichtssaal, damit ich heute nicht, um einen Punkt zu gewinnen, meine Seele verliere.“

Ein Gebet aus dem 16. Jahrhundert?
Sollte dieser Text tatsächlich das Gebet eines Mannes sein, der im 16. Jahrhundert gelebt und gewirkt hatte? Dafür spricht, dass Morus nach Abschluss seines Studiums in Oxford ab 1494 eine juristische Ausbildung an verschiedenen Rechtsschulen genoss, die er 1501 mit einem juristischen Examen abschloss. Danach praktizierte er erfolgreich als Anwalt und lehrte Jurisprudenz, bevor ihn König Heinrich VIII. in den diplomatischen Dienst berief. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Thomas Morus, der ein frommer Mann war, als junger Anwalt ein solches Gebet verfasste. Immerhin ist ja ein anderes Gebet aus seiner Feder weithin bekannt und findet sich auch im deutschsprachigen Gotteslob:

Schenke mir eine gute Verdauung, Herr, und auch etwas zum Verdauen.
Schenke mir Gesundheit des Leibes, mit dem nötigen Sinn dafür, ihn möglichst gut zu erhalten.
Schenke mir eine heilige Seele, Herr, die im Auge behält, was gut ist und rein, damit sie im Anblick der Sünde nicht erschrecke, sondern das Mittel finde, die Dinge wieder in Ordnung zu bringen.
Schenke mir eine Seele, der die Langeweile fremd ist, die kein Murren kennt und kein Seufzen und Klagen, und lass nicht zu, dass ich mir allzu viele Sorgen mache um dieses sich breit machende Etwas, das sich Ich nennt.
Herr, schenke mir Sinn für Humor. Gib mir die Gnade, einen Scherz zu verstehen, damit ich ein wenig Glück kenne im Leben und anderen davon mitteile.

Sehr viel besser als diese etwas launigen Zeilen scheint doch die salomonisch anmutende Bitte des Lawyer’s Prayer in unser Bild des strengen, integren und bescheidenen Mannes zu passen, der sein eigenes Fortkommen stets dem allgemeinen Wohl und dem Willen Gottes unterordnete. Auch die Tatsache, dass der Staatsanwalt Robert J. Conrad Jr. im Februar 2004 ein Symposium am Institute on Law, Religion and Ethics der Pepperdine University in Kalifornien mit diesem Gebet beschloss, kann als Hinweis auf seine Authentizität angesehen werden.

Aber doch regten sich Zweifel: Gehörte die Wendung „to win a point“ wirklich schon zum gelehrten Wortschatz des 16. Jahrhunderts?

Vorsicht war geboten. Ich dachte an die berühmten Desiderata, die sich bis heute mit der irrtümlichen Angabe „aus der alten St. Paul’s Kirche, Baltimore 1692“ in Umlauf befinden, tatsächlich aber erst im Jahr 1927 von dem amerikanischen Rechtsanwalt Max Ehrmann verfasst wurden.

Wer betet hier zu wem?
Misstrauisch stimmte mich vor allem, dass meine kleine Recherche unterschiedliche Fassungen des Gebetes zu Tage beförderte. So fand ich neben der weit verbreiteten eine Version, in der sich der Betende – möglicherweise Thomas Morus selbst – an andere wendet und diese bittet, für ihn zu beten. Der Text beginnt dann mit „Pray that, for the glory of God and in the pursuit of His justice …“ („Betet, dass ich zur Ehre Gottes und im Streben nach Seiner Gerechtigkeit…“).

In einer weiteren Fassung richtet sich das Gebet an den heiligen Thomas Morus. Dieser möge sich bei Gott für den Betenden einsetzen. In dieser Variante war dem ursprünglichen Text des „Lawyer’s Prayer“ eine einleitende Formel vorangestellt, die Thomas Morus direkt anruft: „Thomas More, counselor of law and statesman of integrity, merry martyr and most human of saints“ („Thomas Morus, Rechtsgelehrter und integrer Staatsmann, fröhlicher Märtyrer und der menschlichste aller Heiligen“).

Es konnte kaum verwundern, dass diese Version fast nie auf Tassen und T-Shirts auftauchte. Einem protestantischen Advokaten müssen bei der Vorstellung die Haare zu Berge stehen, er wende sich an einen Mittelsmann, damit dieser für ihn zu Gott bete. Jeder geschäftstüchtige Verkäufer von Kanzlei-Deko sollte also besser eine andere Fassung anbieten, die vielleicht den Namen des Lordkanzlers am Bildrand in Schnörkelschrift führt, sich aber in jedem Fall direkt an Gott richtet. Allerdings war es genau diese dritte Version des Gebets, die regelmäßig auf den Seiten zur Vermittlung religiöser Inhalte zu finden war, so etwa bei der Thomas More Lawyer’s Guild of Toronto – einer Vereinigung katholischer Anwälte und Richter in Kanada.

Schließlich stieß ich auf das Center for Thomas More Studies der University of Dallas, das sich der wissenschaftlichen Erforschung von Thomas Morus‘ Leben und Werk verschrieben hat – „mit besonderem Schwerpunkt auf Morus‘ Verständnis von Recht, Freiheit und verantwortlicher Staatsbürgerschaft“, wie es auf der Internetseite des Zentrums heißt. Hier musste man mir doch weiterhelfen können! Ich schrieb eine Nachricht nach Texas und vergaß die Angelegenheit recht bald darauf.

Anfang Juni erhielt ich dann eine knappe E-Mail, in der mich eine Mitarbeiterin des Center for Thomas More Studies auf ein Dokument verwies, das neben dem Lawyer’s Prayer auch Angaben zu dessen Urheberschaft enthalte. Die Version des Gebetes, die wohl am ehesten als die offizielle verstanden werden kann, lautet demnach – in meiner Übersetzung – so:

Ein Gebet an den heiligen Thomas Morus
Thomas Morus, Rechtsgelehrter und integrer Staatsmann, fröhlicher Märtyrer und menschlichster aller Heiligen:

Bitte, dass ich zur Ehre Gottes und im Streben nach Seiner Gerechtigkeit vertrauenswürdig im Umgang mit Vertraulichkeiten, eifrig im Studium, genau in der Analyse, korrekt in der Schlussfolgerung, fähig im Argumentieren, loyal zu Klienten, ehrlich zu allen, höflich zu Gegnern, und immer aufmerksam gegenüber dem Gewissen sein möge. 

Setze dich mit mir an meinen Schreibtisch und höre mit mir den Erzählungen meiner Klienten zu.    Lies mit mir in meiner Bibliothek und steh mir immer zur Seite, damit ich heute nicht, um einen Punkt zu gewinnen, meine Seele verliere. 

Bete, dass meine Familie in mir das findet, was deine in dir gefunden hat: Freundschaft und Mut, Fröhlichkeit und Nächstenliebe, gewissenhafte Pflichterfüllung, Rat in der Not, Geduld im Schmerz – ihren guten und Gottes ersten Diener.

AMEN.

Ferner lesen wir dort: Der Text werde mit kirchlicher Zustimmung durch Bischof Joseph A. Galante, seinerzeit Koadjutor der Diözese Dallas, veröffentlicht und stelle eine Adaption eines „Appells an Thomas Morus“ dar, den ein gewisser Henry Bender Jr. im Februar 1951 in der Zeitschrift The Catholic Mind veröffentlichte. Diese war vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine angesehene Publikation der amerikanischen Jesuiten, deren Erscheinen aber 1982 eingestellt wurde. Hier verliert sich die Spur.

Unklare Zuständigkeiten
Eine letzte Frage stellt sich aber noch: Warum gibt es bislang keine deutsche Fassung des Gebetes? Es mag an den unterschiedlichen Frömmigkeitsformen amerikanischer und deutscher Anwälte liegen. Vielleicht spielt aber auch eine Rolle, dass Thomas Morus in der englischsprachigen Welt als „patron saint of attorneys, statesmen and politicians“ verehrt wird, während er in Deutschland lediglich als Schutzpatron „der Regierenden und der Politiker“ gilt. Ein Blick in das maßgebliche Motu Proprio, das Papst Johannes Paul II. im Oktober 2000 erließ, bestätigt die deutsche Verehrungspraxis.

Wieso nun die Anwälte der englischsprachigen Welt neben dem heiligen Ivo Hélory von Kermartin, dem heiligen Nikolaus von Myra und dem heiligen Johannes Capistranus auch St. Thomas More als ihren Schutzpatron anrufen, bleibt einstweilen ungeklärt.

Kurz vor seinem Namenstag konnte aber zumindest ein kleines Rechercheabenteuer in Sachen Thomas Morus erfolgreich abgeschlossen werden. Wir wissen nun: Thomas Morus bat weder um schnellen Punktgewinn noch um göttlichen Beistand im Gerichtssaal. Dass man ihm solcherlei Anliegen unterschieben und damit schnelle Dollars verdienen kann, hat der Heilige nicht zu verantworten.

Bildnachweis:

Hans Holbein der Jüngere (1527): Thomas Morus als Kanzler des Herzogtums Lancaster. Wikimedia commons, gemeinfrei

Rowland Lockey nach Hans Holbein dem Jüngeren (1594): Thomas More im Kreise seiner Familie. Wikimedia commons, gemeinfrei

 

27. Juni 2021 || ein Beitrag von Dr. Matthias Lehnert, Akademiereferent

Teamleiterin Sandra Gilles