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Grundlagen der Mediation

Konflikte sind auch in Schulen nicht abzuschaffen. Sie gehören zum Leben wie die Luft zum Atmen. Die eigentliche Herausforderung besteht jedoch im Umgang mit Konflikten. Es geht um eine Streitkultur in der Schule. Dafür ist das Programm „Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler“ ein erprobter Ansatz, den in Konflikten zu beobachtenden Kreis von Gewalt und Gegengewalt zu unterbrechen und Wege aus dem Konflikt zu zeigen. Ziel ist eine neue Schulkultur im Umgang mit Konflikten. Grundlage dafür ist das Verfahren der Mediation, das auch an vielen Schulen erfolgreich eingeführt ist.

Lehrerinnen und Lehrer haben im schulischen Alltag selten Zeit für eine ausführliche Konfliktbearbeitung – nicht selten erfolgt eine schnelle Schuldzuschreibung („Wer hat angefangen?“). Konflikte werden oft zwischen Tür und Angel gelöst.

Das Konzept der Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler beruht auf den Überlegungen des Schüler-Streit-Schlichter-Programms, welches auf Erfahrungen und Veröffentlichungen in den USA zurückgeht, auf den Programmen der „Coolen Schulen“ in Neuseeland sowie Gedanken aus der Konfliktlehre von Johan Galtung.

Dort wo ein Konflikt zu einem tiefen Graben zwischen den Konfliktparteien geworden ist und die Streitenden ihn nicht mehr allein überwinden können, hat die Mediation bzw. die Schlichtung das Ziel, eine Brücke zwischen den Streitenden bauen zu lassen, auf der die Streitenden sich entgegenkommen. Hinüber gehen müssen die Konfliktparteien jedoch selber und das freiwillig. Die Streitenden bauen sich die Brücke selbst, der Schlichter bzw. Mediator hilft nur dabei.

  • Der Mediator ist Sachwalter der Interessen beider Parteien – anders als z.B. nach dem herkömmlichen Anwaltsverständnis.
  • Der Mediator trifft in der Sache keine Entscheidung – anders als der Schiedsrichter. Seine Kompetenz: Neue Perspektiven schaffen.
    Mediation ermöglicht zudem eine freiwillige, eigenverantwortliche Entwicklung der Kommunikation und Artikulation der eigenen Interessen in einem Verhandlungsraum, der es den Konfliktparteien gestattet, nach Wegen zu suchen, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, die auf dem Verständnis von sich selbst, dem anderen und ihrer Sicht der Realität aufbauen.
  • Es muss eine Lösung gefunden werden, mit der alle Beteiligten leben können, Ziel sind wertschöpfende Ergebnisse bei denen nach Möglichkeit alle Konfliktpartner gewinnen.
  • Mediation löst Probleme auf einem kooperativen und konstruktiven Weg. Ziel der Mediation ist eine für alle Beteiligten faire und interessengerechte Vereinbarung.

Konzeption

Die Grundlage der Konfliktbearbeitung durch die Streitschlichtung sind die Ziele und Verfahren der Mediation, der Vermittlung im Konflikt. Der Konflikt wird nicht an andere weitergegeben, sondern den Konfliktparteien wird die Kompetenz zuge­traut, den Konflikt unter ihresgleichen mit Hilfe eines Vermittlers zu lösen. Die Auseinandersetzung, der Streit soll von den Beteiligten mit Hilfe eines Dritten gelöst werden. Die Konfliktparteien, denn es können auch mehrere Personen sein, sind für die Lösung gemeinsam verantwortlich. Sie suchen gemeinsam einen Weg, der zu einer langfristigen Beilegung des Konfliktes führt. Die Übernahme von Verantwortung in diesem Prozess stärkt das Selbstvertrauen und die Bedeutung eigener Entscheidungen. Eine wichtige Erkenntnis ist dabei, dass Verlierer in der Regel keinen Frieden geben, denn sie sinnen auf Rache. Sieger brauchen keinen Frieden. Wenn beide Beteiligten „verlieren“, bleibt Enttäuschung zurück, bei der Verständigung von beiden wird der Konflikt geklärt, wird Verständnis füreinander entwickelt. Versöhnung ist daher ein längerfristiges Ziel. Konflikte helfen auch dabei, Rollen zu klären.

Da sich die Konfliktlösung in den meisten Fällen als nicht so einfach darstellt, begleitet bzw. führt eine Mediatorin bzw. Mediator – in der Schule ist meist der Begriff Streitschlichterin bzw. Streitschlichter gebräuchlich – durch das Schlichtungsgespräch. Das Schlichtungsgespräch ist der Kern des Konzeptes der Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler. Das eigentliche Schlichtungsverfahren kann jedoch nicht isoliert gesehen werden, da schulische Rahmenbedingungen und unterstützende Maßnahmen im Umfeld einen wichtigen Beitrag zur Konfliktlösungskultur leisten. Wenn dieses Konzept in der Schule eingeführt ist, können die streitenden Parteien zu den Schlichtern im Schlichtungsraum gehen, wo in den Pausen zwei Schlichterinnen bzw. Schlichter Dienst haben. Mit ihrer Hilfe wird der betreffende Lehrer für den Zeitraum der Schlichtung um eine Befreiung vom Unterricht gebeten.

Das Schlichtungsgespräch in der Sekundarstufe I

Das Schlichtungsgespräch zwischen den streitenden Parteien stellt den Kern der Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler dar. Darin wird in vier Schritten versucht, eine Vermittlung im Konflikt zu erreichen.

  1. Einleitung:
    Nach einer Begrüßung werden den beteiligten Konfliktparteien noch einmal die Ziele und Grundsätze erläutert. Sie sind ihnen schon seit der 5. Klasse bekannt, werden aber noch einmal in Erinnerung gerufen. Wichtig ist dabei der Aspekt der Vertraulichkeit des Gespräches und der Neutralität des Schlichters. Dieser erklärt den Ablauf des Schlichtungsprozesses, verdeutlicht die einzuhaltenden Gesprächsregeln, weist darauf hin, dass er bei einem Verstoß einschreiten wird. Zuletzt wird der Gesprächsbeginn vereinbart.
  2. Sachverhalt klären und Anteile finden:
    Beide Konfliktparteien tragen nacheinander ihre Sicht des Konfliktes vor. Die Aufgabe des Gesprächsleiters besteht darin nachzufragen, zusammenzufassen, die Befindlichkeit der Beteiligten herauszufinden und die Anteile am Konflikt zu artikulieren. Dabei sollen beide Kontrahenten ihre Sicht der Dinge klar und deutlich artikulieren, damit der Konflikt gut herausgearbeitet wird. Ein Ziel diese Abschnittes im Schlichtungsverfahren ist es, die jeweiligen Anteile am Konflikt deutlich werden zu lassen. Der Schlichter weist keine Schuld zu, die Beteiligten formulieren selbst, was sie falsch gemacht haben. In einem Rollenwechsel versuchen die Kontrahenten „in den Schuhen des anderen zu laufen“, um sich gegenseitig besser zu verstehen.
  3. Lösungen:
    Danach überlegen die beiden beteiligten Konfliktparteien Lösungsmöglichkeiten für diese Auseinandersetzung. Im Rahmen eines stillen Brainstormings schreiben beide Lösungsvorschläge auf. Für die Findung von Lösungen ist dabei eine Innen- und eine Außensicht wichtig: „Was bin ich bereit zu tun, und was erwarte ich vom anderen?“ Diese Stillephase dient der Besinnung, die nach der Redephase, nach der erfolgten Benennung des Konfliktes hilfreich ist. Beide Beteiligten schreiben Lösungsvorschläge auf, die sie anschließend vorlesen. Es folgt eine gemeinsame Sortierung und Bewertung, denn es soll klar werden, welche Vorschläge ausgewogen und realistisch sind, wo Übereinstimmungen bestehen. Ziel dieses Schrittes ist es, eine Vereinbarung zu treffen, die einen neuerlichen Konflikt zu vermeiden hilft.
  4. Vereinbarungen:
    Die mündlich gefundene Vereinbarung wird im abschließenden Schritt noch einmal schriftlich formuliert. Die beteiligten Konfliktparteien werden nach ihrer Zustimmung befragt und unterschreiben zusammen mit dem Schlichter die Vereinbarung. Dadurch wird die Bedeutung dieses „Vertrages“ noch einmal erhöht, den beide in Kopie erhalten, das Original bleibt im Schlichtungsordner verschlossen. Mit der Verabschiedung endet das Schlichtungsgespräch.

Die in Kürze und damit auch lückenhaft aufgeführten Schritte der Schlichtung verweisen auf das grundsätzliche Anliegen der Schlichtung: Eine Konfliktlösung durch die beiden Konfliktparteien unter Beteiligung eines Mediators, der als Begleiter zur Lösungsfindung beiträgt. Er schlichtet nicht selbst. Diese Konfliktlösung ist auch unter dem Titel „peer mediation“ bekannt. Es wird keine Schuld zugewiesen. Aber die Konfliktparteien werden aufgefordert selbst zuzugeben, was sie im Streit getan haben. Es wird ein Weg für die Zukunft gesucht, wie beide „Streiter“ miteinander friedfertig umgehen können.