Alles geregelt für Fronleichnam!
Gemäß Kirchenrecht con 944 – §1 soll: „Wo es nach dem Urteil des Diözesanbischofs möglich ist, … zum öffentlichen Zeugnis der Verehrung gegenüber der heiligsten Eucharistie, vor allem am Hochfest Fronleichnam, eine Prozession stattfinden, die durch öffentliche Straßen führt.“
Da also öffentliche Straßen genutzt werden sollen, könnte eine Erlaubnispflicht nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehen. Gemäß der VwV – StVO zu §29 Abs. 2, Ziff. I, Nr. 2 d) ergibt sich aber, dass eine Erlaubnispflicht bei ortsüblichen Prozessionen entfällt.
Es ist also alles geregelt für Fronleichnam, auch wenn eine Kölner Tageszeitung davor warnt, dass vor Fronleichnam heftige Staus in NRW zu erwarten sind. Dies aber nicht, weil riesige Menschenmengen an den Prozessionen teilnehmen werden oder als Zuschauer am Straßenrand stehen. Nein, der freie Tag ist verlockend, noch dazu, wenn mit dem Brückentag am Freitag ein langes Wochenende lockt.
Bei aller guten Regelung zwischen Kirche und Kommunen: Das Fronleichnamsfest zu feiern, ist auch unter Katholik*innen nicht mehr die Regel. Fronleichnam scheint irgendwie aus der Zeit gefallen zu sein und der Mehrheit der Menschen eröffnet sich nicht mehr der tiefe Sinn.
Dabei ist doch Fronleichnam Herausforderung und Anforderung:
Wir trauen uns mit Gott auf die Straße. Wir durchbrechen die Mauern der Kirchen und feiern mitten auf den Plätzen der Stadt. Wir zeigen der Welt, Gott ist zum Greifen nahe. Wir sind auf dem Weg zu denen, die an den Rändern stehen.
Wenn wir dies nur exklusiv zu Fronleichnam mit einer geregelten Prozession tun, reicht das nicht aus. Den gegenwärtigen Gott in die Gegenwart der Menschen zu tragen, dass ist feierlicher Anspruch dessen, was wir zu Fronleichnam öffentlich demonstrieren. Der Anspruch daraus ist, es jeden Tag zu tun.
Bildnachweis
Msgr. Rainer Schnettker: KS / Doreen Bierdel
Titelbild: Gabriele Trägner-Friedrich, In: Pfarrbriefservice.de
8. Juni 2023 || ein Beitrag von Msgr. Rainer Schnettker, Leitender Militärdekan Katholisches Militärdekanat Köln