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Das Ende der Laiengremien?

Die Zukunft der Kirchenvorstände und die Diskussion um die Ablösung des staatlichen Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes in NRW

Das Gesetz, welches die Zuständigkeiten der Kirchenvorstände für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden regelt, wollen die NRW-Bischöfe zukünftig nicht mehr landesrechtlich, sondern kirchenrechtlich regeln. Das Katholische Büro arbeitet aktuell an einem Gesetzesentwurf, welches das bisher im Staatskirchenrecht des Landes NRW geregelte Gesetz ablösen soll.
Es gibt Stimmen im Laienkatholizismus, die darin eine große Gefahr sehen: So könne die Initiative genutzt werden, die Mitbestimmung von Laien auszuhöhlen. Dass die Initiative der NRW-Bischöfe bisher kaum öffentlich bekannt ist und bisher auch keine Rätebeteiligung angefragt wurde, unterstützt diese Befürchtungen. Andere Stimmen wiederum weisen darauf hin, dass das Gesetz von 1924 nicht zu einem modernen freiheitlichen Religionsverfassungsrecht passe und deshalb eine Ablösung sinnvoll sei.
Wie sind die Laiengremien in diesem Gesetzt genau verankert? Warum soll es überhaupt eine Ablösung des Gesetzes geben? Welche Inhalte soll es umfassen? Bestehen überhaupt Gefahren für die Laienmitbestimmung und wenn ja, welche? Wie weit ist die Gesetzesinitiative? Wie sollten die Laiengremien Einfluss auf diesen Prozess nehmen?

Dienstag, 12. November 2019
 
19.00 Uhr 
Begrüßung und Einführung
 
Das Ende der Laiengremien?
Die Zukunft der Kirchenvorstände und die Diskussion um die Ablösung des staatlichen Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes in NRW
Vortrag und Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Schüller,Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster.
 
21.00 Uhr
Ende des Akademieabends
 

Änderungen im Programmverlauf und in der Organisation bleiben vorbehalten.

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