Internationale Fachtagung in Bensberg
Wenn Kinder Opfer von Tod und Gewalt werden.
Internationale Fachtagung des Bund Deutscher Kriminalbeamter in Zusammenarbeit mit der Thomas-Morus-Akademie Bensberg, der Childhood-Foundation, dem schwedischen Königshaus, der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, der deutschen Bischofskonferenz, dem Evangelischen Militärpfarramtes II beim BMVG in Bonn.
Die schwedische Königin hat in einer zugeschalteten Videobotschaft aus Stockholm eindringlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, misshandelten Kindern weltweit Hilfe anzubieten. Insbesondere zu COVID-19 Zeiten sind die Zahlen der Gewaltdelikte gerade auch im häuslichen Umfeld stark gestiegen. Weiter zeigte sie sich besorgt über das Dunkelfeld in den sozialen Medien, in denen Kinder ebenfalls zu Opfern werden. Königin Silvia bedankte sich beim BDK für seine Initiative und sein Engagement in dieser wichtigen Thematik.
„Der Kinderschutz liegt mir sehr am Herzen“, betonte Königin Silvia von Schweden als weltweite Präsidenten der Childhoodfoundation. Sie hätte gerne in Bensberg mitdiskutiert, das war aber wegen der anhaltenden Pandemielage leider nicht möglich.
In einem weiteren Statement machte Bischof Dr. Stephan Ackermann als Missbrauchsbeauftragter der deutschen Bischofskonferenz deutlich, dass auch die Kirche zu spät gehandelt hat und nunmehr insbesondere bei der Opferhilfe und der Prävention von sexuellem Missbrauch im Kontext Kirche Aufarbeitungsprozesse bundesweit in die Wege geleitet hat. In allen deutschen Bistümern werden Betroffenenbeiräte eingerichtet, die zum Teil schon mit ihrer Arbeit begonnen haben. Es darf nicht sein – wie in früheren Zeiten geschehen – dass Kindern und Jugendlichen nicht geglaubt oder weggehört wurde, wenn sie von sexuellen Übergriffen berichten wollten. Bischof Dr. Ackermann rief zur Kultur der Aufmerksamkeit auf.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach machte in seiner Eröffnungsansprache klar, dass es alarmierende Zahlen gebe, von denen gerade auch im Verlauf der Corona-Pandemie Polizei und Jugendämter berichten. Die Politik hat im Juni 2021 mit einem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder reagiert. Die Strafrahmen der einschlägigen Tatbestände im Strafgesetzbuch wurden deutlich angehoben. In Nordrhein-Westfalen sind zugleich die Qualifizierungsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen und -richter wie auch bei den Staatsanwaltschaften konkreter und verbindlicher gefasst.
Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde auf maßgebliches Betreiben des Landes Nordrhein-Westfalen der Informationsaustausch zwischen Strafverfolgung und Jugendamt auf eine klare Grundlage gestellt.
Text und Bilder: Hermann-Josef Borjans, Sprecher Kriminalprävention und Opferschutz im Bundesvorstand, 31. Oktober 2021
Titelbild: Lars Bergengruen, Notfallseelsorge