Justicia_pixabay, gemeinfrei
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Wer oder was begündet das Recht?

Antworten von der griechischen Antike bis in die Gegenwart

Mit dem Recht scheint es eine einfache Sache zu sein: Es gibt Gesetzbücher, in denen das menschliche Zusammenleben geregelt wird, und Gerichte, die Verstöße dagegen ahnden und dadurch Recht auf Basis allgemeiner Grundsätze sprechen. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich dieses Einfache als trügerisch. Denn es stellt sich seit jeher die Frage, warum sich Gerichte, ihre Richter, ja letztlich alle Menschen überhaupt an ein übergeordnetes Recht gebunden fühlen sollten. Woher erhält dieses seine konstitutive Kraft, woher stammen die ihm zugrundeliegenden Normen? In welchem Verhältnis steht das Recht zur Moral oder zur Idee der Menschenrechte?

Ein Blick in die Geistesgeschichte zeigt dabei höchst unterschiedliche Modelle auf, wie die Geltung von Rechten begründet wird. Das Gesetz durch den Willen der Götter oder eines Gottes zu begründen, ist neben naturrechtlichen Ansätzen nur eine der klassischen Antworten, die teilweise bis in die Gegenwart fruchtbar geblieben sind. Was aber ist die Grundlage des modernen Rechts heute, welches ohne göttliche Begründung auskommen muss? Wie lässt es sich in einer Zeit schützen, in der Recht und Rechtsstaat weltweit vor Herausforderungen stehen?

Ihr/e Referent/in und Tagungsleitung

Samstag, 16. November 2019

14.00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Die Unverzichtbarkeit des Rechts
Normen im Spannungsfeld von Ordnung und Freiheit Ein Gang durch die Geistesgeschichte zeigt, dass sowohl die Idee des Rechts als auch die Begründung seiner Notwendigkeit sich ändert. Diese Änderungen lassen sich mit der Geschichte der metaphysischen Ordnungsvorstellungen verständlich machen, die die Spannung zwischen Ordnung und Freiheit unterschiedlich auflösen.

15.30 Uhr
Kaffee- und Teepause

15.45 Uhr
Naturrecht und positives Recht
Geltungsgründe des Rechts Zwar hat es naturrechtliches Denken in allen Epochen gegeben, aber erst seit Beginn der Aufklärung erfährt die Unverzichtbarkeit von Recht eine eigenständige Begründung. Im Hintergrund steht dabei die Frage nach dem Wesen des Menschen, welches entweder optimistisch (Locke, Rousseau) oder pessimistisch (Hobbes, Montesquieu) gefasst wird. Im 19. Jahrhundert wird Recht dann eher so verstanden, dass es durch die positive Setzung Geltung erfährt.

18.00 Uhr
Abendessen

19.00 Uhr
Recht und praktische Vernunft
Rechtsphilosophie bei Kant und Hegel Kants und Hegels Rechtsphilosophien unterscheiden sich von den naturrechtlichen Ansätzen signifikant, denn aus dem Sein des Menschen lassen sich für beide weder moralische noch rechtliche Sollensforderungen ableiten. Vielmehr muss das Recht aus der praktischen Vernunft selbst erkannt und begründet werden und an der Idee der Freiheit Maß nehmen. Wie aber kann dies unter den Bedingungen einer Gesellschaft funktionieren?

21.15 Uhr
Ende des Veranstaltungstages

Sonntag, 17. November 2019

Frühstück für Übernachtungsgäste
ab 7.00 Uhr

8.00 Uhr
Gelegenheit zur Mitfeier der Eucharistie in der Edith-Stein-Kapelle

9.30 Uhr
Vom System zum Diskurs und weiter zur Gerechtigkeit
Varianten moderner Rechtsbegründung
Innerhalb der modernen Rechtstheorie existieren unterschiediche Begründungsmodelle des Rechts: Diskurs- und systemtheoretische Ansätze ebenso wie gerechtigkeits- und ökonomiebasierte Ansätze, deren Stärken und Schwächen gegeneinander abzuwägen sind. Außerdem ist zu fragen: Sollten moralische Vorstellungen auch rechtliche Verbindlichkeit besitzen und wie hängen Ethik und Recht überhaupt zusammen? Gilt allein das geschriebene Recht?

11.00 Uhr
Kaffee- und Teepause

11.30 Uhr
Menschenwürde, Menschenrechte und Sanktionen
Eine kritische Analyse
Die Idee der Menschenrechte hat eine voraussetzungsreiche Entstehungsgeschichte hinter sich. Kant sieht in der „Unabhängigkeit von der Willkür des anderen“ das erste und wichtigste Menschenrecht, aus dem alle weiteren Menschenrechte abzuleiten sind. Aus dieser Perspektive sind manche Entwicklungen des Menschenrechtsdenkens kritisch zu beurteilen. Wie aber sind unter menschenrechtlicher Perspektive Strafe und Sanktionen zu denken?

13.00 Uhr
Mittagessen

14.00 Uhr
Ende der Veranstaltung

Änderungen im Programmverlauf und in der Organisation bleiben vorbehalten.

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