Gestärkte Laien, zeitgemäße Verwaltung?
Der Entwurf für das neue Kirchenvorstandsrecht in der Diskussion
Die Arbeit der Kirchenvorstände in den fünf NRW-Bistümern soll auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Seit Frühjahr 2022 liegt dazu der Entwurf eines neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) vor. Damit möchten die Diözesen Köln, Essen, Aachen, Münster und Paderborn die Vermögensverwaltung der Pfarreien modernisieren und die Arbeit der Kirchenvorstände attraktiver für Ehrenamtliche machen. Zudem sollen Finanzplanung und -verwaltung enger mit den pastoralen Aufgaben in den Gemeinden verzahnt werden. Parallel soll auch die Wahlordnung für Kirchenvorstände verändert werden.
Derzeit arbeiten die Kirchenvorstände in Nordrhein-Westfalen noch im Rahmen eines preußischen Gesetzes aus dem Jahr 1924. Schon seit geraumer Zeit laufen Überlegungen, dieses durch eine neue gesetzliche Ordnung abzulösen. Mit derartigen Prozessen sind naturgemäß zahlreiche Erwartungen und Befürchtungen verbunden.
Die NRW-Bistümer haben mit Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs einen großen Beteiligungsprozess gestartet, der Rückmeldungen zum Entwurf bis zum 30. September 2022 ermöglicht. In diesem Zusammenhang steht auch der Online-Akademieabend. Alle Interessierten sind eingeladen, ihre Fragen zum Gesetzgebungsprozess zu stellen und Rückmeldungen zum vorliegenden Entwurf zu geben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Herzlich laden wir zum offenen Austausch ein!
Donnerstag, 1. September 2022
19.00 Uhr
Beginn und Begrüßung
Der Entwurf des neuen Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes
Einführung von
Dr. Heike Gassert, kommissarische Justitiarin des Erzbistums Köln
Im Anschluss offener Austausch
21.00 Uhr
Abschluss
Moderation
Dr. Matthias Lehnert,
Akademiereferent Forum :PGR
Änderungen im Programmverlauf und in der Organisation bleiben vorbehalten.