Akademieabend „Das Ende der Laiengremien“
Auf großes Interesse stieß der Akademieabend zur provokanten Frage „Das Ende der Laiengremien?“. Im Zentrum stand die geplante Ablösung des staatlichen Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes in NRW. In einem engagierten Vortrag konnte der Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster, Prof. Dr. Thomas Schüller, das Publikum beruhigen: Das Ende der Laiengremien wird das neue Gesetz nicht bedeuten. Zugleich ermunterte Professor Schüller die Anwesenden, sich aktiv in die Diskussion des Gesetzentwurfs einzubringen. Gegenüber der Thomas-Morus-Akademie teilte das Erzbistum nämlich mit, dass ein Konsultationsprozess im 1. Quartal des nächsten Jahres geplant sei.
Seit 1924 – also seit 95 Jahren – regelt neben dem kirchlichen Codex Iuris Canonici (CIC) das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ (kurz: KVVG) die Verwaltung kirchlicher Vermögen in den ehemals preußischen, heute nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen (Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn). Demnach verwalten die von den Gläubigen gewählten Kirchenvorstände gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der jeweiligen Kirchengemeinde. Den Kirchenvorständen obliegen damit neben den Vermögensangelegenheiten auch der Bau und Umbau sowie die Verwaltung von Immobilien, der Betrieb von Kindergärten und Friedhöfen wie auch die damit verbundenen Personalfragen. Das KVVG weist dem Kirchenvorstand aber nicht nur Aufgaben zu, sondern regelt auch die Zusammensetzung und Wahl dieses Gremiums.
In seinem Vortrag beleuchtete Professor Schüller die Entstehungsgeschichte des KVVG und erklärte, warum das Gesetz einer Ablösung bedürfe. Geplant sei, an die Stelle des KVVG ein kirchenrechtliches Sockelgesetz zu setzen, das in allen fünf nordrhein-westfälischen Diözesen gleichermaßen Anwendung finde. Die einzelnen Diözesen könnten dieses Sockelgesetz dann mit Blick auf die je eigene Situation in einigen Bereichen ergänzen. Professor Schüller zeigte sich überzeugt, dass die zentralen Errungenschaften des KVVG – also insbesondere die Mitwirkung gewählter Laien in Kirchenverwaltungsfragen – im Sockelgesetz geregelt werden. Er ermutigte die Zuhörerinnen und Zuhörer aus den Gemeinden, sich in die Diskussion des Gesetzesentwurfs einzumischen und die vom Erzbistum angekündigten Konsultationsmöglichkeiten zu nutzen. Mit dieser Aufforderung stieß der Referent bei den Anwesenden auf lebhafte Zustimmung.
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